Massnahmen

Erschliessung Gewerbegebiet Brig-Glis

Die Erschliessung der Gewerbezonen in Brig wurde im Bericht „Attraktivierung der Gewerbezonen“ (März 2016) als ungenügend betrachtet. Es fehlt eine effiziente Erschliessung für den MIV sowie geeignete Anbindungen mit dem Schienenverkehr. Die bestehenden Achsen sind für den Fuss- und Radverkehr nicht attraktiv gestaltet. Teilweise sind gewisse Parzellen in den letzten Jahren aufgrund privater Interessen und Vereinbarungen erschlossen worden. Grundsätzlich fehlt eine gewisse Orientierung im Gebiet.

Details

Die erste Etappe des Verkehrsnetzausbaus erfolgt durch die Erweiterung des bestehenden Strassennetzes und den Bau von Fuss- und Radwegen. Die Sofortmassnahme erschliesst die noch nicht (oder nur zum geringen Teil) bebauten Kammern für alle Verkehrsteilnehmenden. Die Sofortmassnahme kann ohne Abriss und grössere Hindernisse ausgeführt werden.

Die Kantonsstrasse T9 ist zudem auf die minimale Fahrbahnbreite rückzubauen. Zu der Gewerbezone hin wird sie mit einer Pappelallee begleitet. Der Fussgänger- und Veloweg befindet sich wo möglich auf der Seite der angrenzenden Wohnzone oder den Grünräume.


Fakten

Status: In Planung
Baubeginn: Fristende 2025
Kostenschätzung: 2.1 Mio.